Schon ein etwas älterer Fall, dennoch interessant bezüglich der Möglichkeit zur Befristung von Arbeitsverhältnissen nach dem WissZeitVG. Ein Arbeitnehmer hatte gegen den Missbrauch von befristeten Arbeitsverhältnissen geklagt und in zweiter Instanz Recht bekommen. Zwar stellt das Landesarbeitsgericht Köln die Befristungsgrundlage nach dem WissZeitVG nicht in Frage – es sah aber die gebotene Rechtsmissbrauchskontrolle nach § 242 BGB (Leistung nach Treu und Glauben) verletzt.
Details findet ihr in einem entsprechenden Flugblatt von Verdi.