Die Grünen im Bundestag geben sich mit den aktuellen Befristungspraxen an Hochschulen unzufrieden und haben einen Gesetzentwurf zu Arbeitsverträgen in der Wissenschaft vorgelegt. Die von den Grünen bemängelte Praxis der Hochschulen basiert vor allem auf dem im Jahr 2007 von der letzten Großen Koalition geschmiedeten Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) – einem Sonderrecht, dass den Universitäten Befristungsmöglichkeiten gibt, die anderen Arbeitnehmer_innen so nicht zugemutet werden.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Mindestvertragslaufzeiten von 24 Monaten einführen. Das ist leider nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Das akute Problem einer tatsächlich immer weiter ausufernden Befristungspraxis (Oldenburg: mindestens 80% der Arbeitsverhältnisse im Mittelbau sind befristet) wird so nicht gelöst, es wird noch nicht einmal angegangen. Zur Lösung gibt es nämlich nur einen direkten Weg: die Abschaffung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.
Warum die Grünen so inkonsequent sind? Nun, während sie im Bund derzeit zwar in der Opposition sitzen tragen sie beispielsweise in Niedersachsen die Verantwortung im Bildungsministerium. Und eine Krähe hat der anderen ja noch nie….
[Update 10. Juni 2014] Verdi hat eine Stellungnahme zur oben angesprochenen Initiative der Grünen herausgegeben, lest selbst. Tenor: Für den Anfang eine gute Idee, aber es ist noch viel zu tun…