Mittelbauintitative

Info zur Pflichtversicherung in der VBLklassik für WM

Beschäftigte mit wissenschaftlicher Tätigkeit werden typischerweise nur für kurze Zeiträume eingestellt. Für sie gibt es die Möglichkeit, sich von der Pflichtversicherung VBLklassik befreien zu lassen. Stattdessen kann die Universität diese Beschäftigten in der VBLextra freiwillig versichern zu lassen. Hier zahlt der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge allein. Es gibt hier keine Wartezeit, so dass auch bei einer kürzeren Beschäftigungsdauer ein späterer Rentenanspruch begründet wird. Die Beschäftigten zahlen keine Versicherungsbeiträge ein! Die Möglichkeit der Befreiung von der Pflichtversicherung VBLklassik (und damit verbundener Wechsel in die VBLextra) besteht nur für

- Beschäftigte mit einer befristeten wissenschaftlichen Tätigkeit
- wenn wegen der Dauer der Befristung die Wartezeit von 60 Beitragsmonaten nicht erfüllt werden kann
- und bisher keine Pflichtversicherung bei der VBL oder einer anderen Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes bestanden hat

Der Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung ist innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses beim Personaldezernat zu stellen. Wird der Beschäftigte von der VBLklassik befreit, erfolgt anstelle dessen die Anmeldung bei der freiwilligen Versicherung VBLextra.

Kommt es bei einer Verlängerung des Arbeitsvertrages dazu, dass während der Vertragsdauer eine Beschäftigungszeit von 60 Monaten überschritten wird, erfolgt ab dem Zeitpunkt des Vertragsbeginnes die Pflichtversicherung in der VBL.

gefunden hier: Quelle: http://www.uni-bremen.de/dezernat2/service-a-z/versorgungsanstalt-des-bundes-und-der-laender.html

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