aus aktuellem Anlass:
In vielen Fakultäten werden momentan Emails an die Mitarbeiter_innen verschickt, die dazu auffordern, zu dokumentieren und melden, welche Kolleg_innen an Warnstreiks teilnehmen. Dazu ein Hinweis: Die Aufforderungen stehen im krassen Widerspruch zum individuellen Streikrecht nach Art. 9 Abs. 3 GG und Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention, denn danach ist die Erfassung von Streikenden durch den Arbeitgeber nicht zulässig. Daraus folgt natürlich auch, dass Beschäftigte nicht gezwungen werden dürfen, Abfragen durchzuführen und entsprechende Listen von Streikenden zu erstellen. Selbst Anweisungen des Arbeitgebers, wonach sich Streikwillige selbst in entsprechende Listen eintragen sollen, sind rechtswidrig.
Lasst euch nicht zu Denunziant_innen machen!